Elektro-Power für den Hof: Jetzt umsteigen & profitieren!
Landwirte in Österreich können beim Kauf eines neuen Elektrostaplers von erheblichen Zuschüssen profitieren. Die Maßnahme "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01)" macht den Umstieg auf emissionsfreie Technik so attraktiv wie nie zuvor.
Warum jetzt investieren?
Elektrostapler fallen unter den Fördergegenstand 12 (Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft). Das bedeutet für Sie bares Geld:
Rechenbeispiel für Ihren Betrieb
So wirkt sich die Förderung konkret auf Ihre Investition aus:
Effekt: Geringere Investitionskosten und eine deutlich schnellere Amortisation Ihrer Anschaffung.
Wichtige Voraussetzungen
- Antragsberechtigung: Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit einer gültigen Betriebsnummer (LFB-Nummer).
- Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umsetzung (Kaufvertrag, Bestellung oder Anzahlung) online über das eAMA-Portal gestellt werden.
- Behaltefrist: Das geförderte Gerät muss mindestens 4 Jahre im Betrieb verbleiben und zweckentsprechend genutzt werden.
Förderung vs. Steuerbonus
Disclaimer / Rechtlicher Hinweis: Bitte informieren Sie sich separat bei den zuständigen Stellen (z. B. Landwirtschaftskammer, Steuerberater oder AMA). Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Übersicht und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen.