Die VDI 3586 ist die deutsche Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zur einheitlichen Benennung und Klassifizierung von Flurförderzeugen. Sie unterscheidet u. a. Bauart 1 (Gegengewichtsstapler), Bauart 2 (Schubmaststapler), Bauart 3 (Hubwagen) usw.
In der Praxis beruft man sich darauf vor allem bei Ausschreibungen — die VDI-Bauart-Bezeichnung ist kürzer und klarer als „Stapler mit Antrieb XY und Mast YZ".
In Österreich gilt parallel die ÖNORM EN 16307 (Sicherheit von Flurförderzeugen) — sie ist für die Hersteller und für die UVV-Prüfung verbindlich.